Vertragspartner
Patricia Seewald
Znaimerstraße 16
A-2020 Hollabrunn
Rechtliches
Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist A-2020 Hollabrunn.
Kaufabwicklung
Hunde werden nur nach persönlichen Kennenlernen abgegeben. Mindestens zwei Besuche zum Treffen der Welpen und zur Vorstellung sind Vorraussetzung.
Übergabe des Hundes und Unterfertigung des Kaufvertrages erfolgen zeitgleich frühestens acht Wochen nach Geburt der Welpen. Der Kaufvertrag wird zeitgerecht vorher zur Überprüfung übermittelt.
Sollte die Abholung erst verspätet möglich sein, behält sich der Verkäufer vor, etwaige Unkosten zu verrechnen. Dies wird vorher abgesprochen und schriftlich (elektronisch) bestätigt.
Kaufvertrag
Der Kaufvertrag erfolgt ausschließlich schriftlich und wird zeitgerecht vor der Übernahme und Unterzeichnung übermittelt. Die Tiere bleiben bis zur Unterfertigung des Kaufvertrages zum Übergabedatum Eigentum der Verkäuferin. Sowohl Verkäuferin als auch Käufer können bis zum Abschluss des Vertrages von dem geplanten Kauf zurücktreten.
Zahlungsmodalitäten werden ebenfalls im schriftlichen Kaufvertrag festgelegt.
Es werden weder mündliche noch schriftliche Nebenabreden getroffen. Sollten Nebenabreden getroffen werden, bedürfen sie der Schriftlichkeit und der eigenhändigen Unterfertigung der Parteien und müssen dem Kaufvertrag beigefügt werden.
Zucht
Zuchtabsichten müssen vorab bekannt gegeben werden, um diese bei der Welpenwahl zu berücksichtigen. Generell wird nicht, sofern im Kaufvertrag nicht anders festgelegt, für die Zuchttauglichkeit der Tiere garantiert.
Soll der gegenständliche Hund zur Zucht verwendet werden, so verlässt er die Zuchtstätte nur mit rassetypischen Gentests der Firma Feragen und VGL Diversity Test von UC Davis. Die Kosten hierfür sind vom Käufer zu tragen. Der Käufer darf den Hund nur mit Hunden, die eine FCI/AKC Ahnentafel besitzen, paaren. Der Käufer ist des Weiteren verpflichtet sich an die Zuchtordnung des FCI zu halten. Sollte das nicht eingehalten werden, so verpflichtet sich der Käufer zur Bezahlung einer Pönale in der Höhe des doppelten Kaufpreises des Hundes, wiederum wertgesichert nach einem Standard-Verbraucherpreisindex.
Haftung und Gewährleistung
Die Verkäuferin haftet nur für die im Kaufvertrag festgelegten Eigenschaften des Tieres. Da es sich beim Verkäufer um einen Hobbyzüchter, und nicht um ein Unternehmen handelt, wird jedwede Gewährleistung, die über die minimalen rechtlichen Erfordernisse hinausgeht, ausgeschlossen, sofern nicht anders im Kaufvertrag vereinbart.
Die Verkäuferin verpflichtet sich den Käufer zeitgerecht (sofern möglich) vor Übergabe über bekannte Mängel zu informieren.
Die Verkäuferin garantiert nicht für die Zuchttauglichkeit der Hunde, sofern nicht explizit im Kaufvertrag anders vereinbart.
Ein rechtsgrundloser Umtausch oder eine Rückgabe des angeführten Hundes ist nicht möglich.